Geteiltes Echo zum Nachtragshaushalt 2021
Berlin: (hib/SCR) Der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2021 (20/300) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes Echo gestoßen. Einzelne Sachverständige, darunter der Vertreter des Bundesrechnungshofes, zweifelten am Montag an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfes, andere Juristen sahen diese hingegen nicht als Problem an. Die Unionsfraktion hatte bereits während der ersten Lesung des Entwurfes angekündigt, den Etat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Thematisiert wurde zudem die Sinnhaftigkeit des Vorhabens aus ökonomischer Perspektive.
Geplant ist, dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, 60 Milliarden Euro zuzuführen. Die Mittel sollen in den kommenden Jahren für klima- und transformationspolitische Vorhaben eingesetzt werden. Bei den übertragenen Mitteln handelt es sich um Kreditermächtigungen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr laut Bundesregierung nicht benötigt worden waren. Im April hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme von der im Grundgesetz vorgesehenen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme ermöglicht. Die Nettokreditaufnahme sollte damit bis zu 240 Milliarden Euro betragen.
Keine verfassungsrechtlichen Probleme sah in der Anhörung Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer). Die verfassungsrechtlichen Anforderungen seien erfüllt, sagte Wieland und stellte dazu auf die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes zu einem Sondervermögen in dem Land ab. Die Bundesregierung erläutere in dem Entwurf, warum der Weg über ein Sondervermögen gewählt werde, und lege dar, warum die Ausgaben zur Pandemiebekämpfung dienten.
Alexander Thiele (Business & Law School - Hochschule für Management und Recht) zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde. Die Bundesregierung habe dargelegt, dass es nicht nur darum gehe, in den Klimaschutz zu investieren, sondern darum, die Pandemie zu bekämpfen. Zudem spiele die gesamtwirtschaftliche Verantwortung des Bundes - anders als bei dem Fall in Hessen - eine große Rolle. Das spreche für eine großzügige Auslegung der Normen der Schuldenregel, sagte Thiele.
Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes) kritisierte den aus seiner Sicht fehlenden Zusammenhang zwischen der Pandemie-Bekämpfung und den durch den EKF zu finanzierenden klima- und transformationspolitischen Maßnahmen. „Die Bekämpfung der Erderwärmung hat nichts mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu tun“, sagte der Jurist. Das Vorhaben widerspreche in großem Umfang der Schuldenregel des Grundgesetzes.
Ähnlich äußerte sich Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg). Es handle sich um den Versuch, die eigentlich für die Pandemie-Bekämpfung gedachten Kreditermächtigungen für einen Zweck zu nutzen, für den sie nach der Schuldenregel des Grundgesetzes nicht verwendet werden könnten.
Dieter Hugo (Bundesrechnungshof) führte ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Nachtragshaushalt 2021 ins Feld. „Man sollte auf diesen zweiten Nachtragshaushalt verzichten“, sagte Hugo. Zudem sieht der Bundesrechnungshof den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 als nicht notwendig an. Zielführender wäre es, die geplante Zuführung an den EKF im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2022 umzusetzen, führte Hugo aus.
Skeptisch äußerte sich zudem für den Deutschen Landkreistag Hans-Günter Henneke. Er sprach von Buchungstricks, die ermöglichen sollen, die Schuldenbremse 2023 zu umgehen. Das lasse die geltende Schuldenregel so nicht zu, sagte Henneke.
Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht beurteilte Berthold U. Wigger (Karlsruher Institut für Technologie) das Vorhaben, Rücklagen im EKF zu bilden, in der gegenwärtigen Situation als sachgemäß. Es spreche nichts dagegen, wenn krisenbedingte Ausgaben weitere Zwecke, etwa den Klimaschutz, verfolgten, sagte Wigger.
Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) verwies auf den massiven Einbruch der Investitionen der Unternehmen während der Corona-Pandemie. Der Staat müsse handeln und Impulse für Investitionen setzen. Es gebe einen engen Zusammenhang zwischen den geplanten Investitionen und der Krise. Die Nutzung einer Rücklage sei dabei das Mittel der Wahl. Bei kurzfristigen Instrumenten bestünde die Gefahr, dass es zu einem Abfluss-Stau der Mittel komme, sagte Südekum.
Ähnlich äußerte sich Lena Dräger (Leibniz Universität Hannover). Die Corona-Krise stelle die größte Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg dar. Alle Wirtschaftsbereiche benötigten Unterstützung vom Staat, einerseits durch öffentliche Investitionen, andererseits durch die Förderung privater Investitionen. Mit der Förderung von klima- und transformationspolitischen Investitionen könne man der Wirtschaft einen „transformativen Schub“ geben, damit die Volkswirtschaft gestärkt aus der Krise hervorgehen könne, sagte die Wirtschaftswissenschaftlerin.
Katja Rietzler (Hans-Böckler-Stiftung) führte aus, dass es schon vor der Corona-Pandemie erhebliche Investitionsbedarfe gegeben habe. Es sei aktuell wichtig, eine klare Perspektive aufzuzeigen, um die gesamtwirtschaftliche Aktivität zu stabilisieren. Der Staat könne viel tun, um durch öffentliche Investitionen private Investitionen zu fördern, sagte Rietzler.
Philipp Bagus (Universidad Rey Juan Carlos, Madrid) bezweifelte, dass die Vorhaben der Bundesregierung dazu geeignet sind, ihr Ziel zu erreichen, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft auf einen Wachstumspfad zu führen. Dazu bräuchten die Unternehmen „mehr Luft zum Atmen“ durch beispielsweise Steuersenkungen. Zudem forderte Bagus eine allgemeine Deregulierung.
Die Sachverständige Friederike Spiecker übte grundsätzliche Kritik an der Schuldenbremse. Diese sei grundsätzlich falsch. Es könne nicht sein, dass der Staat seiner gesamtwirtschaftlichen Aufgabe nicht gerecht werden könne, sagte die Volkswirtin.