Definition der „Neuen Rechten“
Berlin: (hib/STO) Eine Definition der im Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnten „Neuen Rechten“ bietet die Antwort der Bundesregierung (19/32651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32513). Danach kann die „Neue Rechte“ als eine Sammelbezeichnung für Einzelpersonen und Gruppierungen verstanden werden, die ein antiegalitäres, gegen den politischen Liberalismus als Ausdruck des Individualismus gerichtetes Weltbild aufweisen und dabei an Ideen der „Konservativen Revolution“ - einer antidemokratischen Strömung in der Zeit er Weimarer Republik - anknüpfen.
Mittels einer durch Intellektuelle getragenen sogenannten „metapolitischen“ Strategie versuchten große Teile der „Neuen Rechten“, bestehende kulturelle Werte umzuwerten, um grundlegende gesellschaftliche oder politische Änderungen herbeizuführen, heißt es in der Antwort weiter. Häufig propagierten deren Vertreter zudem das Konzept des „Ethnopluralismus“.