Einführung des EU-Gesundheitssiegels nicht vorgesehen
Berlin: (hib/HAU) Bei dem Europäischen COVID-19-Gesundheitssiegel handelt es sich laut Bundesregierung um ein Angebot, „das aber keine Bindungswirkung entfaltet“. Da der Europäischen Kommission in diesem Bereich auch nach eigenem Verständnis die Kompetenz für weitergehende Vorschläge fehle, werbe sie bei den Mitgliedstaaten für die Einführung eines freiwilligen, europaweit gültigen „COVID-19-Gesundheitssiegels“, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32532) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32321). Auf die inzwischen abgeschlossene Entwicklung des Gesundheitssiegels habe die Bundesregierung keinen Einfluss genommen.
Nach Aussage der Regierung hat die deutsche Tourismuswirtschaft bereits eigene Instrumente entwickelt, die beispielsweise das Vertrauen inländischer und ausländischer Gäste in die hohen Hygienestandards deutscher Beherbergungsbetriebe aufrechterhalten. Hinreichend sichergestellt seien diese Standards durch engmaschige behördliche Auflagen und Kontrollen. Darüber hinaus existiere bereits eine Vielzahl von Labels. „Die Einführung des EU-Gesundheitssiegels in Deutschland hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der bekannten Positionierung der Länder daher nicht vorgesehen“, heißt es in der Antwort.