Mauterhöhung für E-Lkw ab 2026 „derzeit nicht geplant“
Berlin: (hib/HAU) Eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Aufhebung von Befreiungstatbeständen bei der Lkw-Maut oder eine stärkere Belastung emissionsfreier Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026 ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht geplant. Das geht aus dem „Bericht über die Evaluierung der Wirksamkeit der aktuellen Mautanpassung und über eine mögliche Weiterentwicklung der LKW-Mautpflicht“ hervor, der als Unterrichtung (20/15150) vorliegt. Mit der Evaluierung folgt die Bundesregierung einem Entschließungsantrag des Bundestages, der gemeinsam mit dem Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (20/8894) im Oktober 2023 verabschiedet wurde. Durch die seinerzeit erfolgte Novellierung wurde die Lkw-Maut ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert. Ab dem 1. Juli 2024 wurde sie auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet.
Im Haushaltsjahr 2024 seien bei der Lkw-Maut rund 12,96 Milliarden Euro eingenommen worden, heißt es in der Unterrichtung. Aus den Einnahmen seien zunächst die Ausgaben nach Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) getätigt worden. „Die weiteren mautfinanzierten Ausgaben betrugen im Haushaltsjahr 2024 rund 7,78 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen, rund 5,95 Milliarden Euro für Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene und Förderung des Schienenverkehrs sowie rund 160 Millionen Euro für den Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur der Bundeswasserstraßen.“
Die tatsächlichen Einnahmen hätten insbesondere aufgrund der verschlechterten konjunkturellen Lage deutlich unter dem Ansatz im Haushalt 2024 gelegen, heißt es weiter. Die Fahrleistung läge ungefähr ein Zehntel unter den Erwartungen. Die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Einnahmen bleiben laut Bundesregierung neben der unklaren konjunkturellen Entwicklung auch wegen der gerade erst erfolgten Änderungen der Lkw-Maut und deren Auswirkungen „weiterhin mit Unsicherheiten behaftet“.
Das neue Wegekostengutachten für den Zeitraum 2028 bis 2032 werde derzeit erstellt und beziehe die bislang vorliegenden Erkenntnisse aus den Änderungen in Bezug auf die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung und die Absenkung der Mautpflichtgrenze ein, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Fahrleistung der mautpflichtigen Fahrzeuge. „Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor, auf deren Basis derzeit grundlegende Änderungen an den bestehenden Regelungen zur Mautpflicht empfohlen werden können“, schreibt die Bundesregierung.
Die von Branchenvertretern geforderte Rückkehr zum „Finanzierungskreislauf Straße“ lehnt die Bundesregierung ab. „Eine Verwendung der Mehreinnahmen, insbesondere aus dem Mautteilsatz der Kosten für verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid-Emissionen, allein für die Straßenverkehrsinfrastruktur würde den Erhebungszweck - der Minderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen - nicht adäquat widerspiegeln“, heißt es in der Vorlage.