Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Berlin: (hib/AHE) Mit dem Stand vom 19. Februar 2025 haben sich 2.779 Personen auf der zentralen Warteliste für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befunden. Diese Zahl könne auch Mehrfachregistrierungen durch dieselbe Person beinhalten, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/15151) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14979).
Demnach befanden sich unter den Genannten 13 Angehörige einer Referenzperson mit subsidiärem Schutz, deren 18. Geburtstag in den nächsten sechs Monaten liegt und 21 Angehörige einer Referenzperson mit subsidiärem Schutz, deren 14. Geburtstag in den nächsten sechs Monaten liegt. Hauptherkunftsland dieser minderjährigen Referenzpersonen ist Syrien, in zwei Fällen Somalia und in einem Fall Sudan.