31.03.2025
Inneres und Heimat — Antwort — hib 131/2025
Niederschriften aus Wahllokalen an die Wahlkreise
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Kenntnisse über die Niederschriften aus allen Wahllokalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 an die Wahlkreise erlangt. Dies geht aus ihrer Antwort (20/15147) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/15097) hervor. Danach fallen die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zum Deutschen Bundestag in die Zuständigkeit der Wahlorgane gemäß Paragraf 8 Absatz 1 Bundeswahlgesetz. Wahlorgane sind laut Vorlage keine Behörden oder öffentlichen Stellen des Bundes, „sondern weisungsungebundene Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation“.