31.03.2025 Gesundheit — Antwort — hib 131/2025

Studien zur Widerspruchsregelung bei der Organspende

Berlin: (hib/PK) Studien für Großbritannien, die Niederlande, Schottland und Wales belegen nach Angaben der Bundesregierung positive Entwicklungen bei der Zahl der Organspender nach Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Gleichwohl werde darauf verwiesen, dass die Unterschiede in den Organspenderaten multifaktoriell seien und nicht allein auf der Widerspruchslösung beruhen, heißt es in der Antwort (20/15149) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/15095) der AfD-Fraktion.

Insgesamt seien Vergleichs- und Langzeitstudien nur bedingt aussagekräftig, da Ausgangsbedingungen und Voraussetzungen in den verschiedenen Ländern stark variieren.

Die Bundesregierung geht in der Antwort auch auf das Hirntod-Kriterium bei der Organspende ein. Nach dem Transplantationsgesetz (TPG) sei der Tod des Organ- oder Gewebespenders eine zwingende medizinische Voraussetzung für eine postmortale Organspende. Die Entnahme von Organen oder Geweben sei unzulässig, wenn nicht zuvor der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt ist.

Es sei weltweit in keinem einzigen Fall eine Erholung der Hirnfunktion eines Menschen nach einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall nachgewiesen worden. Der Hirntod gelte als sicheres, gleichberechtigtes inneres Todeszeichen neben äußeren Todeszeichen wie Totenflecken oder Totenstarre.