Kriterien bei Evakuierung in Kabul im August 2021
Berlin: (hib/AHE) Auftrag der Bundeswehr im Rahmen der militärischen Evakuierungsoperation aus Afghanistan im August 2021 war die „Durchführung einer militärischen Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, von Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen aus Afghanistan“. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/15146) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/15092) unter Bezugnahme auf den Mandatstext im Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 19/32022. Außerdem verweist sie unter anderem auf ihre Antwort auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Stefan Keuter (AfD) (20/14088). Demnach befanden sich unter den evakuierten afghanischen Staatsangehörigen auch Personen, „die bereits zuvor einen Aufenthaltstitel in Deutschland hatten, die deutsche Familienangehörige haben und daher für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in Betracht kamen, sowie Personen, die für eine Weiterreise in andere Staaten vorgesehen waren und weitergereist sind“.