31.03.2025 Haushalt — Unterrichtung — hib 131/2025

Vorläufige Haushaltsführung 2025

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 300 Millionen Euro für die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) genehmigt. Da die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 weiter geltende Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2024 nahezu vollständig in Anspruch genommen worden sei, werde die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um einen Förderstopp zu vermeiden, heißt es in dem auf den 28. März datierten Schreiben des BMF, das als Unterrichtung der Bundesregierung (21/9) zur Haushaltsführung 2025 vorliegt.

„Ein Förderstopp bei der Bundesförderung KFN würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen“, heißt es weiter. Die Bundesförderung KFN wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt.