31.03.2025 Haushalt — Unterrichtung — hib 131/2025

Vorläufige Haushaltsführung 2025

 

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro für Fördertätigkeiten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) genehmigt. Damit solle ein Förderstopp verhindert werden, da nach der Mittelprognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die bisherigen Mittel nur bis April 2025 reichten.

 

„Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt das BMWK die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW mit dem üblichen Vorlauf die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können“, heißt es in dem auf den 28. März datierten Schreiben des Finanzministeriums, das als Unterrichtung der Bundesregierung (21/10) zur Haushaltsführung 2025 vorliegt.

 

„Ein Förderstopp bei der BEG würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen“, heißt es zur Begründung. Die BEG wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt.