25.03.2025 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 128/2025

Übernahme von Geschäftsordnungen in der neuen Wahlperiode

Berlin: (hib/VOM) Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll für die 21. Wahlperiode übernommen werden. Das fordern die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion in einem Antrag (21/1) zur konstituierenden Sitzung am heutigen Dienstag. Ebenfalls übernommen werden sollen die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss (Artikel 77 des Grundgesetzes), die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss (Artikel 53a des Grundgesetzes) und die Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes (Dringliche Gesetzesvorlagen). Schließlich sollen auch die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR übernommen werden.

Zu dem Antrag von Union und SPD liegen zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion und ein Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, vor. Im ersten Änderungsantrag (21/4) verlangt die AfD für die Wahl der Präsidiumsmitglieder festzulegen, dass der Bundestag mit verdeckten Stimmzetteln „in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode wählt“ und dass eine Regelung für die Abwahl „des Präsidenten oder einer seiner Stellvertreter“ eingeführt wird. Auch die Abwahl solle mit verdeckten Stimmzetteln mit „der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages“ möglich sein.

In ihrem zweiten Änderungsantrag (21/5) fordert die AfD, die Regelung zur Besetzung des Präsidiums des Bundestages in der Geschäftsordnung durch folgenden Satz zu ergänzen: „Das Präsidium ist ordnungsgemäß besetzt, wenn jede Fraktion mit einem Stellvertreter vertreten ist.“

Der Abgeordnete Seidler tritt in seinem Änderungsantrag (21/3) dafür ein, die Rechte von Abgeordnete der Parteien nationaler Minderheiten zu erweitern. Diese Abgeordneten könnten sich derzeit nicht einer Fraktion anschließen und damit nicht auf die in der Geschäftsordnung vorgesehenen parlamentarischen Beteiligungsrechte der Fraktionen zugreifen. Seidler schlägt vor, diesen Abgeordneten Rederecht bei Aussprachen zu Geschäftsordnungsanträgen zu geben, ihren Mitarbeitern Zutritt zu Ausschusssitzungen zu gewähren und eigene Verhandlungsgegenstände, die „der Vertretung der nicht nur unerheblichen Belange dieser Minderheit dienen“, auf die Tagesordnung von Ausschüssen setzen zu lassen. Darüber hinaus sollen sich Abgeordnete wie er in nicht geschlossenen Ausschüssen, denen sie nicht angehören, beratend zu einschlägigen Themen äußern können. Ebenso sollen sie bestimmte Entschließungsanträge einbringen und pro Jahr zwei Kleine Anfragen stellen können.