Entwicklungsprojekte mit Inklusionsbezug
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung kann keine genauen Angaben dazu machen, bei wie vielen vom Bund geförderten Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren Menschen mit Behinderungen „ausschließliche oder vorrangige Zielgruppe“ waren oder einen Inklusionsbezug hatten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/15108) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14943) hervor.
Entsprechende Daten würden erst ab dem 1. Januar 2024 systematisch erfasst. Zu diesem Zeitpunkt habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die übersektorale Kennung „Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen“ für BMZ-geförderte Maßnahmen eingeführt, schreibt die Bundesregierung.
Ein Monitoring im Jahr 2022, das „im Wesentlichen auf manuellen Auswertungen“ beruhe, habe jedoch ergeben, dass etwa sieben bis acht Prozent der von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) durchgeführten Vorhaben einen Inklusionsbezug aufwiesen, heißt es in der Antwort weiter. Ab 2024 tragen neun Prozent der GIZ-Vorhaben die Kennzeichnung „Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen“.