18.03.2025 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 122/2025

546 Auslandsdienstreisen von Abgeordneten seit Oktober 2023

Berlin: (hib/VOM) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 28. Februar 2025 546 Auslandsdienstreisen unternommen, die insgesamt Kosten vom 4.775.773,76 Euro verursacht haben. Das geht aus dem Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages hervor, den Bundestagspräsidentin Bärbel Bas jetzt als Unterrichtung (20/15113) veröffentlicht hat. Im Einzelnen handelte es sich um 324 Einzeldienstreisen, davon 18 von Mitgliedern des Bundestagspräsidiums, 123 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen, einschließlich Wahlbeobachtungen, um 75 Reisen von Ausschussdelegationen und um 24 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen.

Die Kosten für die Ausschussdelegationsreisen summierten sich auf 2.290.575,70 Euro, die der Einzeldienstreisen auf 1.081.134,66 Euro, die der Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen auf 795.161,43 Euro und die der Parlamentariergruppen-Delegationsreisen auf 608.901,97 Euro. Von 546 Reisen führten 277 ins europäische Ausland, 120 nach Asien und in den Nahen Osten, 90 nach Amerika, 55 nach Afrika und vier nach Australien und Neuseeland.

Auslandsdienstreisen müssen von der Bundestagspräsidentin genehmigt werden. Delegationen bestehen dem Bericht zufolge aus mindestens drei Abgeordneten, ansonsten handelt es sich um Einzeldienstreisen. Bei den Delegationsreisen der Ausschussmitglieder beträgt die maximale Delegationsstärke acht Abgeordnete (oder neun, wenn der oder die Ausschussvorsitzende die Delegation leitet). Bei den Delegationsreisen der Parlamentariergruppen beträgt die Delegationsstärke laut Bericht sechs Abgeordnete, wobei die Zusammensetzung der Delegationen das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag berücksichtigen soll. Wie es weiter heißt, ist jede Delegation verpflichtet, der Bundestagspräsidentin bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Reise einen schriftlichen Bericht über deren Ablauf und Ergebnisse vorzulegen.

Die Bundestagspräsidentin weist darauf hin, dass die im Bundestag zu treffenden Entscheidungen vielfach internationale Bezüge hätten, für die fundierte Kenntnisse der Situation in ausländischen Staaten erforderlich seien. Dies gelte auch für die Entwicklung von Kooperationsformen, mit denen der Bundestag den Aufbau demokratischer Strukturen insbesondere in Ländern fördert, die politische Umbrüche erlebt haben oder derzeit erleben. Um dem gerecht zu werden, pflegten die Abgeordneten vielfältige und intensive Formen der politischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen - als Mitglieder von Ausschüssen, Kommissionen und anderen Gremien des Bundestages, von Parlamentariergruppen mit besonderem Augenmerk auf bestimmte Staaten oder Regionen oder als Delegierte in internationalen parlamentarischen Organisationen.