17.03.2025 Haushalt — Antwort — hib 121/2025

Keine Bildung von „Schattenstruktur“ durch NGOs

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte, dass von ihr geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine „Schattenstruktur“ gebildet hätten. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort (20/15101) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/15035) mit, die im Vorwort zur Kleinen Anfrage auf Stimmen verwiesen hatte, wonach Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine „Schattenstruktur“ darstellen und mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreiben würden. Staatlich finanzierte Organisationen müssten jedoch ihre politische Neutralität wahren. Nach Auffassung der Unionsfraktion hätten die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl dargestellt, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt sei. Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung sei mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar, hatte die Unionsfraktion argumentiert.

Demgegenüber erklärt die Regierung in der Antwort, neben natürlichen Personen könnten auch inländische juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Die Bundesregierung sei nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen. Es sei auch nicht ihre Aufgabe, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten.

Auf die Frage der Abgeordneten, welche gemeinnützigen Körperschaften in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert worden seien, erklärt die Regierung, eine Prüfung sämtlicher Organisationen zur Ermittlung von möglichen Bundesförderungen sei im Rahmen der Zeit, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehe, nicht möglich. Auf Fragen nach der Prüfung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften heißt es, die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle obliege der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Die Anlage zur Antwort enthält Angaben zu Fördermitteln für eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die im Jahr 2025 entweder bereits ausgezahlt oder bewilligt wurden.