13.03.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 118/2025

Regierung: Keine unzulässige Einmischung in Frankreich

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in Äußerungen und Beiträgen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit den französischen Präsidentschaftswahlen 2022 und den Wahlen zur französischen Nationalversammlung 2024 keine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Frankreichs. In der Antwort (20/15089) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/15007) verweist sie dazu auf die Charta der Vereinten Nationen, aus der unter anderem das Interventionsverbot erwachse und auf die Prinzipienerklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 („Friendly Relations Declaration“). „Wesentlich für das Vorliegen einer Intervention ist danach deren Zwangscharakter“, so die Bundesregierung.