13.03.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 118/2025

Wahl des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina

Berlin: (hib/AHE) Dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kommt bei der Ernennung des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina keine konstitutive Rolle zu. Das geht aus der Antwort (20/15094) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/15024) hervor.

Dies habe der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, auf Anfrage des Mitglieds der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, Zeljka Cvijanović, vom 12. Juli 2023 bestätigt. Demnach seien die Vereinten Nationen weder Signatar des Friedensabkommens von Dayton noch Mitglied des Lenkungsausschusses des „Peace Implementation Council“ (PIC). Zusätzlich habe Guterres ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lenkungsausschuss des PIC das zuständige Gremium für die Ernennung des Hohen Repräsentanten sei. „Aus Sicht der Bundesregierung hat sich der bisherige Ernennungsmechanismus bewährt.“

Der Hohe Repräsentant kann den Angaben zufolge die im Dezember 1997 in Bonn vom PIC beschlossenen und ihm kraft seines Mandates übertragenen „Bonner Befugnisse“ ausüben. „Diese Entscheidungen trifft er selbstständig und unabhängig sowie im Rahmen seiner im Annex X des Friedensabkommens von Dayton festgehaltenen Kompetenzen“, so die Bundesregierung.