11.03.2025 Verkehr — Antwort — hib 115/2025

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung beim Knoten München

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung sind die in Paragraf 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelten Anforderungen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in den Infrastrukturvorhaben der DB InfraGO im Falle des Knotens München wie auch beim Brenner-Nordzulauf erfüllt. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/15082) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14975) hervor.

Zur Beantwortung der Frage, warum die Bürgerbeteiligung beim Knoten München „anders strukturiert ist als die Bürgerbeteiligung bei dem räumlich und inhaltlich eng verbundenen Brenner-Nordzulauf“, heißt es: Beide Vorhaben seien hinsichtlich ihrer Inhalte nicht vergleichbar, woraus sich auch die unterschiedlichen Ansätze bei den Konzepten und Formaten der Öffentlichkeitsarbeit begründen. Beim Brenner-Nordzulauf habe die Herausforderung darin bestanden, „im Rahmen des Trassenauswahlverfahrens die Vorzugsvariante für die Neubaustrecke aus einer Vielzahl unterschiedlicher Trassenvarianten auszuwählen“, schreibt die Regierung. Die verschiedenen Trassenvarianten, so heißt es weiter, hätten abschnittsweise oder auch zum Großteil durch Gebiete und Gemeinden geführt, in denen bisher keinerlei Eisenbahninfrastruktur existiert habe.

Im Gegensatz dazu handelt es sich laut Bundesregierung beim Knoten München um den „bestandsnahen Ausbau von bereits vorhandener Eisenbahninfrastruktur entlang vorhandener Strecken und Bahnhöfe“.