11.03.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 115/2025

Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/15084) auf eine Kleine Anfrage (20/14974) der AfD-Fraktion ihr Vorgehen in Bezug auf das deutsche und das europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie betont unter anderem: „Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) ist von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht zu überführen. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl konnte ein Gesetzgebungsverfahren für eine vorfristige Umsetzung der CSDDD nicht mehr in der 20. Legislaturperiode durchgeführt werden. Über die Priorisierung der Änderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten wird von der kommenden Bundesregierung im Lichte der weiteren Entwicklung auf EU-Ebene zu entscheiden sein.“