10.03.2025 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 114/2025

SPD und Union wollen Grundgesetz ändern

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ (20/15096) eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen.

Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche. Die erste Lesung des Entwurfs ist für Donnerstag, 13. März 2025, vorgesehen. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 erreicht werden. Dort soll laut Entwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist.

Zur Begründung führen die Fraktionen eine „fundamentale Veränderung der Sicherheitsarchitektur“ in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor drei Jahren an. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern“, heißt es weiter. Für die „fortgeführte Ertüchtigung“ der Bundeswehr reiche das Instrument eines Sondervermögens nicht aus. Das erforderliche Finanzierungsvolumen sei aber auch im Rahmen der geltenden Schuldenregel nicht zu realisieren, heißt es weiter. Von der Anpassung der Schuldenregel versprechen sich Union und SPD auch mit Blick auf den Nato-Gipfel im Juni in Den Haag ein Signal, „dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird“.

Das Sondervermögen Infrastruktur soll in Artikel 143h verankert werden. Es soll laut Entwurf ein Volumen von 500 Milliarden Euro umfassen und eine Laufzeit von zehn Jahren haben. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens soll von der Kreditobergrenze der Schuldenregel ausgenommen werden. Zur Begründung führen die Fraktionen den „gesteigerten Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich“ an. „Die Einrichtung eines Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen sichert eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands“, heißt es weiter. Das Sondervermögen ermögliche eine „Investitionsoffensive des Bundes“ als „integraler Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets der Bundesregierung“. Sie könne das mittelfristige Wirtschaftswachstum „spürbar stärken“, argumentieren Union und SPD in dem Entwurf. Die Einzelheiten des Sondervermögens sollen einfachgesetzlich geregelt werden.

Der durch eine Änderung des Artikels 109 GG vorgesehene Verschuldungsspielraum für die Länder wird von den Fraktionen mit der „herausfordernden Finanzsituation der Länder und Kommunen“ begründet. Der Entwurf sieht vor, der Ländergesamtheit - analog zum Bund - im Rahmen des Grundsatzes ausgeglichener Haushalte einen „sehr eng begrenzten“ strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts einzuräumen. „Über die tatsächliche Nutzung dieses Spielraums und die konkrete Verwendung von entsprechenden finanziellen Mitteln entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie. Dies ermöglicht einen passgenauen Mitteleinsatz vor dem Hintergrund individueller regionaler und örtlicher Gegebenheiten“, heißt es weiter.