Bundesregierung zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben
Berlin: (hib/CHA) Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort (20/15013) auf eine Kleine Anfrage (20/14824) der CDU/CSU-Fraktion zur Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben in der 20. Legislaturperiode Stellung genommen. Wie daraus hervorgeht, standen insbesondere das Startchancen-Programm, der Digitalpakt 2.0 und die Zusammenarbeit mit den Ländern zur Verbesserung der Bildungsqualität im Fokus.
Das Startchancen-Programm sei beispielsweise ins Leben gerufen worden, um Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gezielt zu unterstützen, heißt es in der Antwort. Bund und Länder wollen dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu einer Milliarde Euro jährlich bereitstellen. Da das Programm erst am 1. August 2024 startete, seien die Mittel für das Jahr 2024 halbiert worden. 200 Millionen Euro wurden im Haushalt des vergangenen Jahres eingeplant, für 2025 sind 400 Millionen Euro vorgesehen, schreibt die Bundesregierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, habe zur Förderung der inklusiven Bildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von 2021 bis 2024 insgesamt 25 Millionen Euro bereitgestellt. Dies umfasse vorwiegend die Forschungsförderung zur inklusiven Bildung sowie die Unterstützung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung. Eine neue Förderrichtlinie „Transfer in der inklusiven Bildung“ sei am 16. Oktober 2024 bekanntgegeben worden.
Außerdem sei in der frühkindlichen Bildung eine engere Zusammenarbeit des BMBF mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Entwicklung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erfolgt. Diese wurde im Mai 2024 vorgestellt und umfasse Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz sowie der Jugend- und Familienministerkonferenz. Zudem unterstütze das BMBF die Länder durch bundesweite Austauschformate zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für frühpädagogische Berufe.
Die Bundesregierung verweist ferner auf die Beschlüsse des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 6. Dezember 2024 zur weiteren Digitalisierung der Anerkennungsverfahren und Harmonisierung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, insbesondere für Erzieherberufe. Ziel sei es, länderspezifische Kompetenzen zu bündeln und die Verfahren effizienter zu gestalten.