Keine Einschätzung zur Finanzierung der Ukraine-Hilfe
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht keine näheren Angaben zur haushaltsrechtlichen Einordnung der im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Hilfen für die Ukraine. Wie sie in einer Antwort (20/15077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14944) schreibt, ist das parlamentarische Verfahren zum Haushaltsentwurf 2025 noch nicht abgeschlossen. Dies gelte auch für die das parlamentarische Verfahren begleitenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Aufstellung des Haushalts.
Die FDP-Fraktion hatte unter anderem gefragt, ob es aus Sicht der Bundesregierung verfassungskonform wäre, für die Finanzierung der geplanten Ukraine-Hilfe in Höhe von drei Milliarden Euro eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festzustellen. Die Bundesregierung gibt an, dass dies „eine nicht von vornherein ausgeschlossene Option sein könnte“, weist aber darauf hin, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf keine Überschreitung der regulären Kreditobergrenze vorsah.