Bilanz des Bundesumweltministeriums
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung zieht trotz des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode eine positive Bilanz ihrer Politik im Bereich von Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das zuständige Ministerium habe sein „umfangreiches Arbeitsprogramm konsequent und erfolgreich abgearbeitet“, heißt es in einer Antwort (20/14926) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14541): Erarbeitet worden seien über 17 Gesetze, 25 Verordnungen, fünf Strategien und mehrere Programme.
Insbesondere beim Umweltschutz habe das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „einen Paradigmenwechsel“ eingeleitet, schreibt die Bundesregierung. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz habe ein Gesamtvolumen von über 3,5 Milliarden Euro bis 2028 und sei somit „das größte Förderprogramm für die Natur, das es in Deutschland jemals gegeben hat“. Als weiteren Schwerpunkt nennt die Bundesregierung die Klimaanpassung, für die mit dem ersten Bundesgesetz zur Klimaanpassung die „nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden“. Zudem verweist sie auf Maßnahmen im Meeresschutz etwa durch die Schaffung eines eigenen Fonds, Verbesserungen im sozialen Verbraucherschutz durch eine Stärkung der Schuldnerberatungen sowie die Erarbeitung einer Nationalen Kreislaufstrategie. Diese enthalte viele Maßnahmen für mehr Zirkularität im Bau- und Gebäudebereich, schreibt die Bundesregierung auf Nachfrage der Unionsfraktion.
Fortschritte sieht die Bundesregierung auch bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme: Diese sei von 55 Hektar pro Tag (2023) auf 52 Hektar (2024) leicht gesunken. Unter anderem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz werde helfen, den Flächensparzielen näherzukommen. Bis 2030 soll der Verbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag gesenkt werden.
Andere Vorhaben jedoch seien aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht abgeschlossen worden. Zu diesen gehöre etwa die geplante Reform des Verpackungsgesetzes. Die Einführung einer Plastikabgabe habe ebenso nicht mehr verfolgt werden können wie die eines Recyclinglabels: „Ein neues staatliches Recyclinglabel, das gleichermaßen glaubwürdig und ambitioniert ist, bedarf gründlicher Vorarbeiten.“ Im Rahmen eines Forschungsvorhabens, das bis Ende des Jahres 2025 laufe, werde eine Machbarkeitsstudie für potentielle Produktgruppen erarbeitet, erklärt die Bundesregierung.
Als bleibenden Auftrag bezeichnet sie die Endlagersuche: Das BMUV habe den 2011 beschlossenen Atomausstieg mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke am 11. April 2023 zwar vollendet, heißt es in der Antwort. Es bleibe aber die „herausfordernde Aufgabe“, den bestmöglichen Standort für ein sicheres Endlager für den hochradioaktiven Atommüll zu finden. Die Suche danach „ergebnisoffen und wissenschaftsbasiert nach den Grundsätzen von Fairness und Transparenz“ weiter voranzubringen, sei eine wichtige Aufgabe in dieser Legislaturperiode gewesen.
Auf die Frage der Union, welche Schlüsse sie aus dem Ende Oktober 2024 veröffentlichten Positionspapier der Entsorgungskommission zu „Beschleunigungspotenzialen und strategischer Vorgehensweise bei der Identifikation von Standortregionen“ zieht, verweist die Bundesregierung auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Diese müsse als „Vorhabenträgerin“ die Vorschläge der das BMUV beratenden Entsorgungskommission prüfen. Sobald die Bundesregierung über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichtet werde, könne sie belastbare Schlüsse ziehen, heißt es in der Antwort.