05.03.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 110/2025

Anti-Terror-Vorgaben bei der UNRWA-Finanzierung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung versichert, dass ihre Förderung des Palästinenserhilfswerks der Vereinten Nationen (UNRWA) dieses zur umfassenden Kooperation zur Terrorismusbekämpfung verpflichte. Wie sie in der Antwort (20/15065) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14865) schreibt, erkenne UNRWA die Verpflichtungen der Bundesregierung nach Paragraf 8a des Haushaltsgesetzes an, „insbesondere die Verpflichtung, sicherzustellen, dass Leistungen der Bundesregierung nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder zur Unterstützung von Individuen oder Organisationen, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen, eingesetzt werden“.

Wie die Bundesregierung schreibt, hatte sie nach Bekanntwerden von Anschuldigungen hinsichtlich der Beteiligung von Beschäftigten von UNRWA an den Hamas-Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 auf Israel entschieden, bis zu einer Klärung temporär keinen neuen Mittel für UNRWA in Gaza zu bewilligen. Die Bundesregierung habe am 24. April 2024 angekündigt, die Förderung von UNRWA in Gaza unter der Maßgabe wieder aufzunehmen, dass UNRWA die konkreten Empfehlungen des sogenannten Colonna-Berichts in der Organisation umsetzt. UNRWA habe einen Aktionsplan vorgelegt, in dem die Umsetzung dieser Maßnahmen mit konkreten Schritten und Fristen unterlegt werde. In Abstimmung mit anderen Gebern verfolge die Bundesregierung die Umsetzung dieses Aktionsplans eng, unterstütze diese wo möglich und sinnvoll, und fordere regelmäßig Fortschrittsberichte ein.