Effizienz des Höhenwindradprojekts
Berlin: (hib/MIS) Die Projekt-Tochtergesellschaft der Bundesagentur für Sprunginnovationen GmbH (SPRIND), die beventum GmbH, hat das Höhenwindrad seit 2020 entwickelt und im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung Standortvorschläge für ein Höhenwindrad unterbreiten lassen. Es wurden Standorte in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15047) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14915) zur Effizienz des Höhenwindradprojekts und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen mit. Weiter heißt es in der Regierungsantwort, „diese Standorte waren unter anderem grundsätzlich gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den landesrechtlichen Regelungen genehmigungsfähig“. Durch die vorliegenden einjährigen Messungen am jetzigen Standort sei bestätigt worden, dass die Windverhältnisse einen sehr hohen Energieertrag ermöglichen.
Was die Stromkosten angehe, teilt die Regierung mit, die Wirtschaftlichkeit von Höhenwindrädern umfasse die Aspekte Standortflexibilität, Netzdienlichkeit und Stromgestehungskosten. Demnach sei damit zu rechnen, dass bei Erreichen einer kosteneffizienten Stückzahl Stromgestehungskosten unterhalb der derzeitigen durchschnittlichen Preise am Strommarkt erreicht werden könnten: eine auf zirka 50 Prozent der Jahresstunden gesteigerte Volllaststundenzahl und eine anfänglich auf mindestens 60 Prozent erhöhte Energieausbeute seien möglich.
Gefragt, nach welchen Kriterien und durch welche Instanzen die Besetzung des Aufsichtsrats der SPRIND GmbH, insbesondere die Ernennung von Dr. Franziska Brantner, vorgenommen worden sei, erklärt die Regierung, die Besetzung sei im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Verfahren, insbesondere dem Gesellschaftsvertrag der SPRIND und den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes erfolgt.