03.03.2025 Tourismus — Antwort — hib 107/2025

Aktivitäten zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus

Berlin: (hib/NKI) Der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) der Ampelkoalition hätte zu deutlichen Verbesserungen für die Barrierefreiheit in Deutschland geführt und die Umsetzung weiterer zentraler Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht. Eine Umsetzung sei aufgrund der verkürzten Legislaturperiode nicht realisierbar gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15053) auf eine Kleine Anfrage (20/14911) der Gruppe Die Linke.

Hintergrund ist die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die von der Bundesregierung als „wichtiges Anliegen“ eingeschätzt werde. Daher sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass „Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens (...) barrierefrei wird“ und dass „private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen“ verpflichtet werden, heißt es in der Antwort.