Auskunft zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Berlin: (hib/BAL) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im vierten Quartal über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7,8 Milliarden Euro genehmigt. Das geht aus einer Antwort (20/15051) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (20/14913). Im Haushaltsjahr 2024 seien 10,2 Milliarden Euro weniger als geplant aus der Rücklage entnommen worden, heißt es weiter. Insgesamt habe der Bund im vergangenen Haushaltsjahr 2,1 Milliarden Euro weniger ausgegeben als im ursprünglichen Haushaltsgesetz veranschlagt.
Hintergrund der auf den 7. Februar datierten Anfrage war laut Vorbemerkung die Diskussion über die Frage, ob weitere Hilfen für die Ukraine als außerplanmäßige Ausgabe oder durch einen Notlagenbeschluss finanziert werden sollten.
Auf die Frage, welche zeitlichen Verzögerungen oder sonstigen Nachteile der Ukraine aus Sicht der Bundesregierung, entstehen, wenn das BMF beziehungsweise der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Januar 2025 keine außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und der Deutsche Bundestag keine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes feststellt, antwortet die Bundesregierung: „Für 2025 stehen im sogenannten Ertüchtigungstitel (Kapitel 6002 Titel 687 03) laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 bis zu 4 Milliarden Euro für die Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnerstaaten zur Verfügung. Der überwiegende Teil hiervon ist für die militärische Unterstützung der Ukraine vorgesehen. Auch während der vorläufigen Haushaltsführung können erteilte Zusagen erfüllt werden.“