26.02.2025 Gesundheit — Antwort — hib 102/2025

Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

Berlin: (hib/PK) Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem Heilberuf setzt die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gälten für Bewerber mit ausländischer Berufsqualifikation in gleicher Weise wie für Personen, die in Deutschland ihre Ausbildung abgeschlossen haben, heißt es in der Antwort (20/15012) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14852) der AfD-Fraktion.

In der Anfrage geht es um den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Täter Taleb A., der kurz vor Weihnachten 2024 mit einem Auto in eine Menschenmenge gerast war, stammt aus Saudi-Arabien und hat in Deutschland als Arzt gearbeitet.

Das Bundesrecht wird den Angaben zufolge durch die Anerkennungsbehörden der Länder vollzogen. Auch die Überwachung der Berufsausübung sei Sache der Länder und, soweit die Länder diese Kompetenz auf Kammern übertragen haben, auch der jeweiligen Berufskammern.

Was den konkreten Fall betrifft, verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder und Ärztekammern.