21.02.2025 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 99/2025

Zweiter „Open-Data-Fortschritts- und Evaluierungsbericht“

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt deren zweiter Bericht „über die Fortschritte bei der Bereitstellung von offenen Daten und Evaluierung der Wirkungsziele des Paragrafen 12a des E-Government-Gesetzes“ (20/15020) vor. Mit diesem „Zweiten Open-Data-Fortschritts- und Evaluierungsbericht“ kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, dem Bundestag alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten durch Behörden der Bundesverwaltung als offene Daten - Open Data - zu berichten.

Zur Erhebung der Fortschritte bei der Umsetzung von Open Data in der Bundesverwaltung im Zeitraum 2019 bis 2023 wurden danach die von der gesetzlichen Verpflichtung des genannten Paragrafen erfassten Bundesbehörden mittels einer Online-Befragung zum aktuellen Umsetzungsstand ihrer gesetzlichen Verpflichtungen befragt. Darüber hinaus seien mit einzelnen Behörden vertiefende qualitative Interviews geführt worden.

Hinsichtlich der Verfügbarkeit, Prüfung und Bereitstellung von Open Data kommt der Bericht zu der Einschätzung, dass ein Großteil der Behörden ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Paragrafen 12a des E-Government-Gesetzes nicht in ausreichendem Maße nachkomme. Ferner gebe es „ein starkes Gefälle im Bereitstellungsniveau (sowohl quantitativ als auch qualitativ) bei offenen Daten und nur wenige Behörden verfügen über etablierte Geschäftsprozesse für die Bereitstellung“. Allerdings sei ein umfassender Soll-Ist-Vergleich nicht möglich, da in vielen verpflichteten Behörden insgesamt kein valider Überblick darüber bestehe, welche veröffentlichungspflichtigen Datensätze vorhanden sind.

Zum „angestrebten Kulturwandel“ stellt der Bericht fest, „dass Open Data als Thema für viele Behördenleitungen über keine oder nur eine untergeordnete Priorität verfügt, was sich wiederum in ausbleibenden Änderungen auf der operativen Ebene widerspiegelt“. Der angestrebte Wandel hin zu einer Datenkultur des „Open by Default“ sei in den Bundesbehörden nach wie vor wenig ausgeprägt.

„Mit Blick auf eine verbesserte und persistente Verfügbarkeit offener Daten fehlt es an zentraler technischer Infrastruktur für die Bereitstellung der physischen Daten (im Sinne des tatsächlichen Open-Data-Dateien)“ , heißt es in der Unterrichtung weiter. Darüber hinaus bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung des Open-Data-Gesetzes. In der Gesamtheit führe dies zu Hemmnissen bei der Bereitstellung von Open Data.