20.02.2025 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 97/2025

Bundesregierung zur Wissenschaftsfreiheit

Berlin: (hib/CHA) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Wissenschaftsfreiheit nicht durch „ideologisch motivierte Gewalt“ gefährdet wird. Das geht aus einer Antwort (20/14624) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14331) der AfD-Fraktion hervor.

In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung weiter, dass „ideologisch motivierte Gewalt“, wie sie in der Anfrage der AfD-Fraktion beschrieben wird, „kein abgrenzbarer, statistisch erfassbarer Tatbestand“ sei. Daher seien auch keine statistischen Erhebungen zu diesem Thema vorhanden.

Darüber hinaus informiert die Bundesregierung, dass sie keine genauen Zahlen zu Vorfällen sexualisierter Gewalt an Hochschulen gegen Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler oder andere Hochschulmitarbeitende sowie Studierende vorliegen hat. Laut der „Studierendenbefragung in Deutschland“ aus dem Jahr 2021 gaben jedoch acht Prozent der Studierenden an, „unerwünschte sexualisierte Kommentare im Rahmen ihres Studiums“ erlebt zu haben.

Die Bundesregierung betont zudem, dass sie sich für eine „offene Diskussionskultur“ und gegen Antisemitismus an Hochschulen einsetzt.