Auskunft zu 5-Punkte-Plan gegen hormonelle Schadstoffe
Berlin: (hib/BAL) 38 Pflanzenschutzmittel wurden durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerrufen oder nicht erneuert, da sie einen als endokrin schädlich eingestuften Wirkstoff enthalten. Diese Angabe macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14952) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14685), in der sie diese Mittel auch auflistet.
Die Fragesteller hatten sich nach dem Stand der Umsetzung des Fünf-Punkte-Plans zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen erkundigt. Hormonell schädigende Stoffe (endokrine Disruptoren; EDs) können in zahlreichen Alltagsprodukten wie Lebensmittelverpackungen, Kosmetik oder Kinderspielzeug vorkommen. Sie können das Hormonsystem stören und zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen wie Fortpflanzungsstörungen, Schädigungen des Nervensystems oder Stoffwechselstörungen.
Die Abgeordneten wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wann die im Fünf-Punkte-Plan beschriebenen Handlungsfelder mit konkreten Zielen, Fristen und handelnden Institutionen ausgestaltet werden und wie Interessensgruppen an der Ausarbeitung entsprechender Maßnahmen beteiligt werden sollen. Zudem soll die Bundesregierung beantworten, wie sichergestellt werden kann, dass der Fünf-Punkte-Plan ressortübergreifend umgesetzt wird.
Dazu heißt es in der Antwort unter anderem, dass „das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in regelmäßigen Abständen Konsultationen mit Verbänden“ durchführe. Weiter ist dort zu lesen: „Das BMUV ist gegenwärtig mit der Erstellung eines Berichts über den erreichten Fortschritt des Fünf-Punkte-Planes befasst. Die Ressorts sollen eingebunden werden. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Häufigkeit der Berichterstattung stehen derzeit noch nicht fest.“