Bundesregierung legt Suizidpräventionsgesetz vor
Berlin: (hib/PK) Mit einem Ausbau von Hilfestrukturen soll die Zahl der Suizide und Suizidversuche nachhaltig gesenkt werden. Die Suizidprävention soll durch Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung verbessert werden, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/14987) der Bundesregierung.
Die Suizidalität sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. Jährlich seien in Deutschland mehr als 9.000 Suizide zu beklagen, in den Jahren 2022 und 2023 sogar mehr als 10.000. Die Suizidversuche würden auf mindestens 100.000 pro Jahr geschätzt.
Viele Hilfsangebote und Programme für Menschen mit psychischen Erkrankungen hätten dazu beigetragen, die Suizidrate seit den 1980er Jahren zu halbieren. In den vergangenen Jahren zeige sich jedoch keine nennenswerte Reduktion mehr.
Das Suizidpräventionsgesetz ziele darauf ab, die Rahmenbedingungen für eine effektive Suizidprävention nachhaltig abzusichern und zu verbessern, heißt es in dem Entwurf. Auch müsse die Tabuisierung von psychischen Erkrankungen wie Depression oder Schizophrenie, die mit einem erhöhten Risiko für suizidales Verhalten einhergingen, weiter bekämpft werden.
Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im Bundesgesundheitsministerium vor. Die Bundesfachstelle soll zielgerichtete und evidenzbasierte Initiativen zur Suizidprävention konzipieren und umsetzen. Ferner sollen Informationen zu Suizidalität und über Hilfsangebote für die Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit entwickelt werden.
Geplant ist überdies der Aufbau eines digitalen Verzeichnisses zu Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten der Länder und der weiteren Akteure in der Suizidprävention. Die Fachstelle soll mit den Ländern auch ein Konzept entwickeln zum Aufbau einer bundesweit einheitlichen Krisendienst-Rufnummer 113. Unterstützt werden soll die Bundesfachstelle von einem Fachbeirat.