Prüfung von Auslieferungsersuchen autoritärer Staaten
Berlin: (hib/STO) Das Vorgehen zur Erkennung politischer Motive bei Auslieferungsersuchen autoritärer Staaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14938) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14592). Danach wird bei jedem eingehenden Auslieferungsersuchen geprüft, ob mögliche rechtliche Gründe für die Ablehnung vorliegen. Das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt entscheiden dabei laut Vorlage über die außenpolitisch determinierte Bewilligung eines Ersuchens, die unabhängigen Oberlandesgerichte über dessen Zulässigkeit.
Die Auslieferung ist den Angaben zufolge unzulässig, „wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass die verfolgte Person im Fall ihrer Auslieferung wegen ihrer Religion oder ihrer politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder dass ihre Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde“. Die Prüfung erfolge im gerichtlichen Auslieferungsverfahren umfassend und eigenständig, führt die Bundesregierung ferner aus. Wie sie dazu weiter darlegt, werden dabei Informationen zur allgemeinen Situation im ersuchenden Staat und zur individuellen Situation der verfolgten Person, zum Beispiel aus den Akten eines Asylverfahrens, genutzt.