14.02.2025 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 88/2025

Erweiterung des Tierhaltungskennzeichens

Berlin: (hib/NKI) Die seitens der betroffenen Stakeholder vorgetragenen Anmerkungen und Kritikpunkte würden geprüft und in die weiteren Überlegungen zur Ausdehnung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch einbezogen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14896) auf eine Kleine Anfrage (20/14618) der FDP-Fraktion. Da die Arbeiten am Eckpunktepapier gegenwärtig noch andauerten, könne noch nicht vorausgesagt werden, wann eine angepasste Fassung veröffentlicht werde.

Hintergrund sind die Pläne der früheren Ampelkoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die eine Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch vorsahen. Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung vereinbart. Diese Kennzeichnung wurde bereits für frisches Schweinefleisch eingeführt und soll insbesondere auf andere Tierarten und Vermarktungswege ausgeweitet werden.

Mit einem Eckpunktepapier zur Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch sollten „im Sinne guter Regierungspraxis und guter Zusammenarbeit frühzeitig betroffene Stakeholder in den Prozess eingebunden werden“, heißt es in der Antwort. Anregungen, Kritikpunkte und praxisrelevante Hinweise könnten so bereits in dieser frühen Projektphase in die weiteren Überlegungen zur Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung miteinbezogen werden.