CDU/CSU thematisiert „Vorgänge um Stefan Gelbhaar“
Berlin: (hib/STO) „Integrität parteiinterner Aufstellungsverfahren - Vorgänge um Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen)“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14860). Darin schreibt die Fraktion, dass gegen den derzeitigen Direktabgeordneten des Bundeswahlkreises 75 (Berlin-Pankow), Stefan Gelbhaar, im Dezember 2024 Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch Mitglieder der eigenen Partei, der Grünen, erhoben worden seien. „Diese basierten im Schwerpunkt auf anonymen Anschuldigungen und einer sogenannten ,eidesstattlichen Erklärung' gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einer angeblichen Zeugin namens ,Anne K.'“, heißt es in der Vorlage weiter,
Gelbhaar sei noch Mitte November 2024 mit 98,4 Prozent Zustimmung erneut zum Direktkandidaten der Grünen für die anstehende Bundestagswahl gewählt worden, führt die Fraktion ferner aus. Wegen der genannten Vorwürfe sei die Abstimmung über die Direktkandidatur am 8. Januar 2025 wiederholt worden. Dabei unterlag Gelbhaar den Angaben zufolge seiner Konkurrentin. Mitte Januar 2025 habe sich herausgestellt, „dass ,Anne K.' gar nicht existierte“. Die vom RBB als „eidesstattliche Versicherung'“ bezeichnete Erklärung zu den Belästigungsvorwürfen sei falsch gewesen.
Wissen will die Fraktion, ob nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundeswahlleitung vor dem 8. Januar 2025 bereits eine wirksame Meldung der Direktkandidatur von Gelbhaar auf Grundlage der Aufstellung im November 2024 vorlag. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob diese wirksam zurückgenommen wurde.