Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -mitglieder
Berlin: (hib/STO) Über Gewaltdelikte und weitere Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder von Parteien im vergangenen Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14879) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14567). Danach wurden laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität vorläufigen Zahlen zufolge im Jahr 2024 insgesamt 157 Gewaltdelikte mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet.
Davon richteten sich 93 gegen Vertreter der AfD und 20 gegen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. In zehn Fällen waren laut Vorlage Vertreter der Linken betroffen, in acht Fällen Vertreter der SPD und in sieben Fällen Vertreter der CDU. Vier Gewaltdelikte richteten sich den Angaben zufolge gegen Vertreter der FDP und eines gegen Vertreter der CSU.
Die Zahl aller 2024 gemeldeten Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ beläuft sich laut Bundesregierung auf 3.690. Dabei waren der Antwort zufolge Vertreter der Grünen in 1.187 Fällen und Vertreter der AfD in 1.031 Fällen betroffen sowie Vertreter der SPD in 777 Fällen. Gegen Vertreter der CDU richteten sich die Straftaten laut Vorlage in 422 Fällen, gegen Vertreter der FDP in 318 Fällen, gegen Vertreter der Linken in 130 Fällen, gegen Vertreter der CSU in 67 Fällen und gegen Vertreter des BSW in elf Fällen.