Maßnahmen für Verteilungsgerechtigkeit
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/14876) auf eine Kleine Anfrage (20/13163) der Gruppe Die Linke die Maßnahmen der 20. Legislaturperiode für mehr Verteilungsgerechtigkeit. So seien im Bereich der Sozialabgaben Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt im sogenannten Übergangsbereich durch die deutliche Ausweitung der Midi-Job-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro ab 1. Oktober 2022 und um weitere 400 Euro auf 2.000 Euro ab 1. Januar 2023 entlastet worden. In den oberen Einkommensbereichen seien zudem die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils nach oben angepasst worden. Die Regierung verweist außerdem auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und auf das Bundestariftreuegesetz, das aber wegen der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden konnte. Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen in den vergangenen drei Jahren weiter gesunken ist.