Evaluation von Aufklärungsunterlagen zur Organspende
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat ihren Zwischenbericht über die wissenschaftliche Evaluation der Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie ihrer sonstigen Informationsangebote zur Organ- und Gewebespende als Unterrichtung (20/14870) vorgelegt. Darin heißt es unter anderem: „Mit der wissenschaftlichen Evaluation der Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende soll eine zielgruppenspezifische, adressatengerechte und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet werden. Diesem Evaluationsziel entsprechend ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit der BZgA zur Organ- und Gewebespende in ihrem gesamten Umfang.“