Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der in der aktuellen Förderperiode eingereichten Anträge auf Förderung durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14849) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14575). Danach hat das Bundesprogramm für die Förderphase 2025 bis 2029 bislang Förderaufrufe in mehreren Fördersegmenten ausgeschrieben.
In Programmsäule 1 „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen - demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken“ wurden 133 Anträge fristgerecht eingereicht, wie es in der Antwort weiter heißt. Davon seien 65 bewilligt und 68 abgelehnt worden.
In Programmsäule 2 „Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“ wurden den Angaben zufolge 50 Anträge fristgerecht eingereicht. Hier könnten voraussichtlich bis zu sechs Projekte gefördert werden, führt die Bundesregierung ferner aus. Die finale Auswahl befinde sich aktuell noch in Abstimmung.
In der Programmsäule Programmbegleitende Maßnahmen sind laut Vorlage 15 Anträge fristgerecht eingereicht worden. Auch hier befinde sich die finale Auswahl noch in Abstimmung; voraussichtlich könnten bis zu elf Projekte gefördert werden.