Digitalisierung bei der Rentenversicherung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (20/14844) auf eine Kleine Anfrage (20/14527) der AfD-Fraktion den Stand der Digitalisierung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Unter anderem führt sie aus: „Die DRV Bund hat bei allen finanzwirksamen Maßnahmen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Unter Beachtung dieser Grundsätze wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, auf deren Basis eine Ausschreibung erfolgt. Wenn in der Praxis einige Dienstleister die geforderten Leistungen beziehungsweise das zu ihrer Erbringung benötigte Personal auf Portalen mit Vermittlungsprovision einstellen, ist dies keine geforderte Leistung. Dies geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht auf Veranlassung der DRV Bund.“