05.02.2025 Inneres und Heimat — Antwort — hib 75/2025

BMI-Modell für Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Berlin: (hib/STO) Um ein Modell des Bundesinnenministeriums (BMI) für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/14742) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14388). Danach sollen damit im Rahmen des Grenzschutzes festgestellte sogenannte Dublin-Fälle effektiv und möglichst rasch im Einklang mit dem Unionsrecht entschieden und die betreffenden Personen in den für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat rücküberstellt werden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, baut das von ihr im September 2024 aufgegriffene beschleunigte Verfahren an den Grenzen auf einem in der Praxis bereits etablierten Verfahren auf. Das Bundespolizeipräsidium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seien im Oktober vergangenen Jahres gebeten worden, dieses Verfahren in quantitativer Hinsicht zu intensivieren und etwaige Verfahrensoptimierungen zu prüfen und vorzunehmen. Hierzu werde seit Januar 2025 im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München ein Pilotverfahren durchgeführt.

Das Verfahren setzt den Angaben zufolge insbesondere voraus, dass die Bundespolizei auf die betreffende Person bis zum Abschluss des Verfahrens nach der Dublin-III-Verordnung noch Zugriff hat. Dies erfordere bei Vorliegen eines Haftgrundes einen Haftbeschluss und eine Haftkapazität. Im Übrigen gestalte sich das Verfahren nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Die Ergebnisse des genannten Pilotverfahrens im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München blieben abzuwarten.