04.02.2025
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 73/2025
Beratungsleistungen für die Rentenversicherung
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst jährlich die gesamten Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Rentenversicherung des abgeschlossenen Geschäftsjahrs in einer Übersicht zusammen. Die Entwicklung der Kosten für externe Beratungsleistungen bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern ist im Konto 796 Prüfungs- und Beratungskosten enthalten. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort (20/14671) auf eine Kleine Anfrage (20/14443) der AfD-Fraktion. Da dieses Konto auch Prüfungskosten umfasse, sei eine Differenzierung der Kosten ausschließlich für externe Beratungsleistungen nicht möglich. Darüber hinaus lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort weiter.