Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz
Berlin: (hib/CHE) Im Dezember 2023 haben 985 Personen mit Wohnsitz im Ausland Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten, davon sind 328 Personen Hinterbliebene. Das geht aus einer Antwort (20/14648) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14382) der Gruppe Die Linke hervor. Die durchschnittliche Leistungshöhe hat für die Beschädigten im Ausland demnach bei 525,74 Euro bei einer Gesamtsumme von 345.410 Euro gelegen. Für die Hinterbliebenen im Ausland hat die durchschnittliche Leistungshöhe bei 654,26 Euro bei einer Gesamtsumme von 214.596 Euro gelegen.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass im Dezember 2023 7.648 Beschädigte im Inland Leistungen nach dem BVG in Höhe von 4.750.831 Euro erhalten haben. Der Durchschnittsbetrag lag demnach bei 621,19 Euro. Im gleichen Monat erhielten 13.846 Hinterbliebene im Inland Leistungen in Höhe von 7.641.421 Euro. Der Durchschnittsbetrag lag hier bei 551,89 Euro. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor, wie die Regierung schreibt.