04.02.2025 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Unterrichtung — hib 73/2025

Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist fest entschlossen, ihre Anstrengungen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt weiter zu erhöhen. Dazu gehört die vollumfängliche und wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK). Das betont die Bundesregierung in ihrer Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention, die nun als Unterrichtung (20/14479) vorliegt.

Die IK gelte weltweit als weitreichendster völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt und umfasse ein weites Verständnis des Gewaltbegriffs, durch den alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen und Mädchen führen oder führen können, erfasst werden, wie die Regierung erläutert. Dazu gehörten auch die Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben. Darüber hinaus schließe der Begriff der „geschlechtsspezifischen Gewalt“ im Sinne der Strategie auch alle Handlungen ein, „die sich gegen eine trans*, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Person aufgrund ihres (zugeschriebenen) Geschlechts einschließlich ihrer Geschlechtsidentität richten beziehungsweise werde auch LSBTIQ*- feindliche Gewalt als Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt verstanden“.