BSW erkundigt sich nach Europäischer Friedensfazilität
Berlin: (hib/AHE) Nach der Europäischen Friedensfazilität (EFF) erkundigt sich die Gruppe BSW in einer Kleinen Anfrage (20/14734). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen zur aktuellen finanziellen Obergrenze und zu Details zu den Beiträgen und dem Verteilungsschlüssel der einzahlenden EU-Mitgliedstaaten.
Die Fragesteller bezeichnen die EFF als „Schattenhaushalt mit einem ursprünglichen Umfang von 5,69 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027“. Sie monieren, dass die Beiträge für die EFF von den EU-Mitgliedstaaten zusätzlich zu den Zahlungen für den ordentlichen EU-Haushalt aufgebracht würden. „Durch diese Konstruktion wird das in Artikel 41 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union festgeschriebene Verbot der Finanzierung von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Implikationen aus dem EU-Haushalt gezielt umgangen.“ Als Finanzierungsinstrument außerhalb des regulären EU-Haushaltes sei es zudem einer wirksamen Kontrolle durch das Europäische Parlament entzogen.