Mehr Hilfen für die Opfer des DDR-Zwangsdopings gefordert
Berlin: (hib/HAU) Mehr Hilfen für die Opfer des DDR-Zwangsdopings fordern die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Der dazu vorgelegte Antrag mit dem Titel „Die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkennen und besser unterstützen“ (20/14702) wird am Donnerstagabend durch den Bundestag beraten und abgestimmt.
In der damaligen DDR seien Sportlerinnen und Sportler sowie Nachwuchstalente systematisch im Auftrag des Staates mit dem Ziel gedopt worden, „durch sportliche Erfolge international Anerkennung zu gewinnen und insbesondere die vermeintliche Überlegenheit des Sozialismus gegenüber den kapitalistischen Ländern zum Ausdruck zu bringen“, heißt es in dem Antrag. Zwischen 1974 und 1989 seien nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in mindestens zwölf Sportarten etwa 10.000 ausgewählte Athletinnen und Athleten, zumeist ohne ihr Wissen oder ausreichende Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen, bevorzugt mit Anabolika gedopt worden. Vom staatlich organisierten Doping seien nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere auch minderjährige Sportlerinnen und Sportler betroffen gewesen. „Die Opfer von Staatsdoping waren Opfer von staatlichem Unrecht und sind als Opfergruppe von SED-Unrecht anzuerkennen“, fordern daher die Fraktionen.
Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur wird in dem Antrag aufgefordert, dem Bundestag einen Bericht vorzulegen, der speziell aktuelle Ergebnisse der Forschung zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen darstellt. Er müsse zudem Handlungsempfehlungen aufzeigen und solle als Grundlage für eine Entscheidung zur besseren Unterstützung der Opfer des DDR-Zwangsdopings in der 21. Wahlperiode dienen. Des Weiteren wird von der Bundesregierung eine Prüfung verlangt, inwieweit für die Opfer des DDR-Zwangsdopings eine ergänzende gesetzliche Entschädigungsregelung geboten erscheint. Sollte dies der Fall sein, muss aus Sicht der Fraktionen ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, „der die entsprechende Entschädigung von Dopingopfern vorsieht“.