Regierung: Hauptsaison im Wintersport finanziell abgesichert
Berlin: (hib/HAU) Zu den Folgen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 für die Sportförderung äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14615) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14383). Bis zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 richte sich die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 des Grundgesetzes (GG), schreibt die Regierung. Entsprechend dem Ressortprinzip (Artikel 65 GG) obliege die Prüfung und Entscheidung, ob Maßnahmen unter Artikel 111 Absatz 1 GG fallen, dem jeweilig bewirtschaftenden Ressort.
Die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) gewährten Mittel reichen nach Einschätzung der Bundesregierung zunächst aus, „um die im olympischen und paralympischen Sommer- und Wintersport sportfachlich votierten Maßnahmen der Jahresplanung für die erste Jahreshälfte finanzieren zu können“. Insbesondere die Hauptsaison im Wintersport sei damit abgesichert.
Das Leistungssportpersonal (LSP) sei bereits bewilligt - die Finanzierung erfolge über eingegangene Verpflichtungsermächtigungen und Selbstbewirtschaftungsmittel - „so dass es hierbei keinerlei Einschränkungen durch die vorläufige Haushaltsführung gibt“. Die mischfinanzierten Trainerinnen und Trainer und Bundesstützpunktleiter (Bund-Länder-Finanzierung) seien Bestandteil des LSP und damit ebenfalls nicht von der vorläufigen Haushaltsführung betroffen, heißt es in der Antwort.