22.01.2025 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 39/2025

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS) als Unterrichtung (20/14325) vorgelegt. Mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt werde das Ziel verfolgt, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren. Die neue Strategie entwickelt die Vorgänger-Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2007 weiter und soll die Ziele des im Dezember 2022 in Montreal geschlossenen Weltnaturschutzübereinkommens sowie der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 umsetzen. Die Strategie berücksichtige genau die Bereiche, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen könne, schreibt die Bundesregierung.

Sie bündle die für den Schutz der biologischen Vielfalt wichtigen Themen, heißt es in der Unterrichtung. Konkret verfolge sie 64 Ziele in 21 Bereichen - darunter neben den zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes auch angrenzende Bereiche wie Stadtnatur, Klimawandel, Ausbau erneuerbarer Energien oder Gesundheit. Darüber hinaus integriere sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, wie das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ der Bundesregierung.

Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die zwischen 2025 und 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen.

Die Zielerreichung soll durch messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert werden. Dies ermögliche eine „zielgerichtete Umsetzung und Überprüfung, was zu einem schnelleren Wirkungsmanagement führen soll“. Eine Geschäftsstelle soll künftig die Umsetzung begleiten.

Als Beispiele für Ziele und Maßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem eine bessere Vernetzung von Schutzgebieten und Wildnisgebieten, die Reduzierung des täglichen Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag bis 2030 und die Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ebenfalls bis 2030.