21.01.2025 Recht — Gesetzentwurf — hib 31/2025

Verpflichtung soll per Videokommunikation möglich sein

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes“ (20/14503) vorgelegt.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Verfahren der Verpflichtung nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 Strafgesetzbuch zu erleichtern. Die bisher vorgesehene mündliche Verpflichtung in Anwesenheit soll künftig im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit-Videokommunikation, erlaubt sein.

Ferner ist laut Entwurf eine Änderung im Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz geplant. Damit soll laut Begründung die Rechtslage an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 31 (Grenzüberschreitende Ermittlungen) und Artikel 32 (Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen) der Verordnung (EU) 2017/1939 angepasst werden.

Der Bundesrat rät in seiner Stellungnahme zu einer sprachlichen Überarbeitung der geplanten Neuregelung zur Verpflichtung. Die Bundesregierung will diese laut ihrer Gegenäußerung prüfen.