Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „zur Errichtung der Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ (20/14024) geht es am Montag, 27. Januar 2025, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 2.600) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet.
Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, hat der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) über einen Zeitraum von fast 13 Jahren zehn Menschen ermordet, drei Bombenanschläge verübt und 15 Bank- und Raubüberfälle begangen. Bis heute gebe es indes bundesweit „keinen Erinnerungs- oder Lernort, der sich explizit mit der Geschichte des NSU, deren Opfern und von ihren Taten Betroffenen“ und darüber hinaus mit der Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945 auseinandersetzt.
„Die rechte Gewalt, rechtsextremistische Anschläge und die Geschichte des Rechtsterrorismus auf deutschem Staatsgebiet einschließlich demjenigen der ehemaligen DDR seit 1945 sind nach wie vor nicht im kollektiven Gedächtnis verankert“, schreiben die zwei Fraktionen weiter. Das gelte insbesondere auch für die Geschichte der 1990er Jahre in den ostdeutschen Bundesländern, „die als sogenannte ,Baseballschläger'-Jahre mitsamt dem ,Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit' zur Entstehung des NSU beigetragen haben“. Hier bestehe eine strukturelle Lücke in der Erinnerungslandschaft der Bundesrepublik und in der historisch-politischen Bildung.
Die Stiftung „Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex“ soll der Vorlage zufolge die kritische Aufarbeitung des NSU-Komplexes, eingebettet in die Geschichte des Rechtsterrorismus nach 1945, fördern, neue Wege der historisch-politischen Wissensvermittlung im gesamten Themenkomplex erarbeiten und das Gedenken an die Opfer und Überlebenden des NSU-Komplexes im kollektiven Gedächtnis der Gesamtgesellschaft verankern. Sie solle „durch ein innovatives digitales wie analoges Vermittlungsprogramm rechtsterroristische Denkmuster und ihre Netzwerke sowie historische Kontinuitäten verstehbar machen“.
„Durch das Vermitteln und Einüben von Multiperspektivität und Begegnung sowie die Reflexion und den Abbau von Vorurteilen und Ideologien der Ungleichwertigkeit soll langfristig die Entstehung einer inklusiven Gesellschaft gefördert werden, die für eine plurale Demokratie einsteht und sich aktiv gegen menschenfeindliche Denkmuster und Handlungen stellt“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs ferner. Weiterhin soll die Stiftung danach konkrete Maßnahmen umsetzen, die der Stärkung und Unterstützung von Betroffeneninitiativen zu Gute kommen. Dabei solle die Vernetzungsarbeit und die Förderpraxis der Stiftung zur Entstehung eines dezentralen Verbunds „NSU-Dokumentationszentrum“ beitragen.