Keine Auswirkungen auf Planungshoheit der Kommunen
Berlin: (hib/HLE) Etwaige Befürchtungen über negative Auswirkungen der Änderung des Raumordnungsgesetzes auf die kommunale Planungshoheit haben sich nicht bestätigt. Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/14350) mit. Zur Ermittlung des Berichts hatte das federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) gebeten, alle Gemeinden und Landkreise zu befragen und deren Stellungnahmen einzuholen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Gesetzesänderung zur Einstellung mehrerer Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt habe, die die räumliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels betroffen hätten.